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Recht am geistiges Eigentum

См. также в других словарях:

  • Geistiges Eigentum (Zeitschrift) — Geistiges Eigentum war eine juristische Fachzeitschrift, die von 1935 bis 1940 bestand. Sie trug die weitere Bezeichnung Internationale Zeitschrift für Theorie und Praxis des Urheberrechts und seiner Nebengebiete.[1] Inhaltsverzeichnis 1… …   Deutsch Wikipedia

  • Zeitschrift für Geistiges Eigentum — (ZGE) / Intellectual Property Journal (IPJ) Fachgebiet Recht, insb. Geistiges Eigentum …   Deutsch Wikipedia

  • Geistiges Eigentum — Dieser Artikel wurde aufgrund inhaltlicher und/oder formaler Mängel auf der Qualitätssicherungsseite des Portals Wirtschaft eingetragen. Du kannst helfen, indem Du die dort genannten Mängel beseitigst oder Dich an der Diskussion beteiligst.… …   Deutsch Wikipedia

  • geistiges Eigentum — Copyright; Urheberrecht; intellektuelles Eigentum * * * geistiges Eigentum,   Zuordnungsbegriff für geistige Werte (geistige Schöpfungen, Immaterialgüterrechte). Das bürgerliche Recht kennt nur das Eigentum an Sachen. Der Schutz des geistigen… …   Universal-Lexikon

  • Immaterielle Monopolrechte/geistiges Eigentum — Unter Geistigem Eigentum (auch intellektuelles Eigentum, engl. intellectual property) werden absolute Rechte an immateriellen Gütern verstanden. Geistiges Eigentum wird daher auch als Immaterialgüterrecht bezeichnet. Inhaber eines solchen Rechts… …   Deutsch Wikipedia

  • Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum — Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) (französisch Institut Fédéral de la Propriété Intellectuelle, italienisch Istituto Federale della Proprietà Intellettuale, rätoromanisch Institut Federal da Proprietad… …   Deutsch Wikipedia

  • Max-Planck-Institut für Geistiges Eigentum — Max Planck Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs und Steuerrecht war eine rechtswissenschaftliche Forschungseinrichtung mit Sitz in München, die am 1. Januar 2011 in zwei Institute aufgeteilt wurde. Ohne Veränderungen bei Personal und… …   Deutsch Wikipedia

  • Eigentum — (Dominĭum), oberste rechtliche Herrschaft einer Person über eine körperliche Sache, im Gegensatz zum Besitz (s.d.); nach dem Deutschen Bürgerl. Gesetzbuch das Recht, mit der Sache nach Belieben zu verfahren und andere von jeder Einwirkung… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Eigentum — Besitz; Hab und Gut; Vermögen; Besitzstand; Siebensachen (umgangssprachlich); Habseligkeiten * * * Ei|gen|tum [ ai̮gn̩tu:m], das; s, e: etwas, was jmdm. gehört: persönliches Eigentum; das Grundstück ist sein Eigentum. Syn …   Universal-Lexikon

  • Eigentum — Privater Steinhaufen in einem Dorf bei Ludwigshafen Eigentum bezeichnet das umfassendste Herrschaftsrecht, das die Rechtsordnung an einer Sache zulässt.[1] Merkmale moderner Formen des Eigentums sind die rechtliche Zuordnung von Gegenständen zu… …   Deutsch Wikipedia

  • Eigentum (Deutschland) — In der deutschen Rechtswissenschaft bezeichnet Eigentum das Herrschaftsrecht einer Person über eine Sache. Für das Privatrecht sind in § 903 Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) seine Eigenschaften bestimmt: Der Eigentümer einer Sache kann, soweit… …   Deutsch Wikipedia

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